Ausbildungsziel
Die Ausbildung soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher,
medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche,
personale, soziale und methodische Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung
insbesondere bei der Heilung, Erkennung und

Verhütung von Krankheiten vermitteln. Die Pflege im Sinne von Satz 1 ist dabei unter Einbeziehung präventiver,
rehabilitiver und palliativer Maßnahmen auf die Wiedererlangung, Verbesserung,Erhaltung
und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der zu pflegenden
Menschen auszurichten. Dabei sind die unterschiedlichen Pflege-und Lebenssituationen
sowie Lebensphasen und die Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Menschen
zu berücksichtigen.
Ausbildungsinhalte
1. Folgende Aufgaben sollen dabei eigenverantwortlich ausgeführt werden:
- Erhebung und Feststellung des Pflegebedarf,
- Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege,
- Evaluation der Pflege, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege,
- Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen und
ihrer Bezugspersonen in der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit
und Krankheit,
- Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der
Ärztin oder des Arztes
2. Folgende Aufgaben sollen im Rahmen der Mitwirkung ausgeführt werden:
- eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen,
- Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation,
- Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen
Zugangsvoraussetzungen
Realschulabschluss oder eine gleichwertige abgeschlossene 10-jährige Schulbildung
gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung
Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit
einer erfolgreich abgeschlossenen 2-jährige Berufsausbildung
einer Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in oder einer erfolgreich abgeschlossenen
landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer
in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe
Ausbildungsvergütung
im Ausbildungsvertrag festgelegt
Ausbildungsform
Höhere Berufsfachschule
Ausbildungsdauer
3 Jahre Vollzeitausbildung (Turnus)
Ausbildungsort
Die theoretische Ausbildung erfolgt an der Staatlichen Berufsbildenden
Schule für Gesundheit und Soziales Meinigen / Schwallungen,
die praktische
Ausbildung am Krankenhaus, mit dem ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen
wurde und deren Vertragspartnern
Bewerbung
an ein Krankenhaus ihrer Wahl (siehe nächster Punkt: Ausbildende Krankenhäuser)
bis spätestens zum 31.12. des jeweiligen Jahres , da die Bewerbungsgespräche
meistens schon in den Winterferien beginnen
Ausbildende Krankenhäuser
Ausbildungsbeginn
01.09. des Bewerbungsjahres
Ausbildungsende
31.08. des 3. Ausbildungsjahres
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